Plarium - Schiedsvereinbarung

BITTE SORGFÄLTIG LESEN. DIESER ABSCHNITT BETRITFFT IHRE RECHTE. WENN SIE EIN BEWOHNER DER USA SIND, BEINHALTET DIESER VERTRAG EINE VERZICHTSERKLÄRUNG AUF SAMMELKLAGEN SOWIE SCHWURGERICHTSVERFAHREN.

Anwendbarkeit der Schiedsvereinbarung. Alle Streitigkeiten und Konflikte (mit Ausnahme von Forderungen für Unterlassungsansprüche und anderweitigen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfen) in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen der von Plarium angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, welche nicht informell oder durch ein Gericht für Bagatellfälle beigelegt werden können, sind durch eine verbindliche Schlichtung auf Einzelfallbasis auf Grundlage dieser Schiedsvereinbarung beizulegen. Die Schiedsvereinbarung gilt für Sie, Plarium sowie jegliche Tochtergesellschaften, Partner, Vertreter, Arbeitnehmer, Interessenvorgänger, Nachfolger und Beauftragte sowie jegliche befugten und unbefugten Anwender oder Nutznießer von im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

Benachrichtigungspflicht und formlose Konfliktlösung. Bevor eine Partei Anspruch auf ein Schiedsverfahren hat, ist sie dazu verpflichtet, die andere Partei schriftlich über den Streitfall zu informieren („Mitteilung“). Diese Mitteilung muss die Art und Grundlage für die Forderung oder Streitigkeit sowie den geforderten Ausgleich erläutern. Bitte senden Sie Mitteilungen an Plarium an: legal.il@plarium.com.

Nach Empfang der Mitteilung haben Sie und Plarium das Recht, die Forderung oder den Streitfall formlos zu lösen. Sollten Sie und Plarium nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu einer Übereinkunft kommen, sind beide Parteien dazu berechtigt, das Schiedsverfahren in die Wege zu leiten. Die Höhe eines Vergleichsangebotes, welches von einer Partei angeboten wird, darf dem Schiedsrichter nicht mitgeteilt werden, bevor dieser die Summe bzw. den Anspruch der Partei bestimmt hat.

Schiedsregeln. Die Schlichtung muss über das Israeli Institute of Commercial Arbitration (IICA) oder einem offiziellen alternativen Schiedsgericht („ADR-Anbieter“) in die Wege geleitet werden, welches eine Schlichtung entsprechend der Bedingungen dieser Richtlinien durchführen kann. Sollte IICA nicht in der Lage sein, das Schiedsverfahren zu übernehmen, vereinbaren die Parteien einen alternativen ADR-Anbieter. Die Regeln des ADR-Anbieters gelten für alle Aspekte der Schlichtung, einschließlich der Einleitung und/oder der Aufforderung zur Schlichtung, sofern diese Bedingungen nicht dieser Schiedsvereinbarung widersprechen. Die IICA-Schiedsrichtlinien sind online unter http://www.borerut.com/ verfügbar. Die Schlichtung erfolgt durch einen einzelnen, neutralen Schlichter. Der Schlichtungsort ist Tel Aviv - Jaffa, Israel. Jeglicher Zuspruch einer Geldprämie durch den Schlichter kann in einem zuständigen Gericht angefochten werden.

Zusätzliche Hinweise für Schlichtung nach dem „non-appearance“-Verfahren (ohne persönliche Anwesenheit). Sollten die Parteien sich für eine Schlichtung ohne persönliche Anwesenheit entscheiden, wird das Verfahren telefonisch, online oder allein basierende auf den schriftlichen Informationen durchgeführt. Das genaue Verfahren ist von der Partei zu bestimmen, welche die Schlichtung in die Wege leitet. Die Schlichtung erfordert keine persönliche Anwesenheit der Parteien oder Zeugen, sofern die Parteien dies nicht im gemeinsamen Einvernehmen beschließen.

Zeitliche Beschränkungen. Sollten Sie oder Plarium ein Schiedsverfahren beschließen, ist dieses entsprechend der zeitlichen Begrenzungen (z. B. rechtliche Frist zum Einreichen einer Forderung) in die Wege zu leiten bzw. zu fordern. Des Weiteren sind alle Fristen entsprechend der IIAV-Richtlinien für die relevante Forderung zu berücksichtigen.

Autorität des Schlichters. Sollte ein Schiedsverfahren in die Wege geleitet werden, beschließt der Schlichter die Rechte und Ansprüche für Sie bzw. Plarium. Der Konflikt lässt sich nicht mit anderen Angelegenheiten, Fällen oder den Forderungen anderer Parteien verbinden. Der Schlichter verfügt über die Befugnis einer beschleunigten Beendigung des Verfahrens bzw. von Teilen des Verfahrens. Der Schlichter ist dazu berechtigt, über die Zahlung finanzieller Schadensersatzzahlungen bzw. anderweitiger, nicht finanzieller Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe an eine Person zu entscheiden, ist in dieser Entscheidung jedoch an das geltende Recht, die IICA-Regeln sowie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gebunden. Der Schlichter ist dazu verpflichtet, eine schriftliche Erklärung seiner Entscheidung zu erstellen, welche die grundlegenden Befunde und Schlüsse für die Entscheidung erläutern, einschließlich der Berechnung von beschlossenen Schadensersatzzahlungen. Der Schlichter verfügt über die gleiche Befugnis, einer Person Berechtigungen oder Ansprüche einzuräumen wie ein Richter an einem zuständigen Gericht. Der Beschluss des Schlichters ist für Sie und Plarium endgültig und rechtlich verbindlich.

Vertraulichkeit. Alle Aspekte des Schlichtungsverfahrens, einschließlich die Ernennung der Schlichters und Einhaltung der Schlichtungsbedingungen sind streng vertraulich. Die Parteien vereinbaren, das Verfahren vertraulich zu behandeln, sofern gesetzlich keine anderen Bedingungen erforderlich sind. Dieser Paragraf hält keine Partei davon ab, Informationen, welche zur Einhaltung dieser Schlichtungsvereinbarung, Erwirkung eines Schiedsspruchs oder Unterlassungsansprüchen und billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfen erforderlich sind, an ein Gericht weiterzuleiten.

Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser Schiedsvereinbarung im Rahmen der rechtlichen Bedingungen von einem zuständigen Gericht als ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt werden, werden diese jeweiligen Bedingungen aufgehoben und vom Rest der Vereinbarung getrennt, welche weiterhin vollständig wirksam bleibt.

Verzichtsrecht. Die Partei, gegenüber der die Forderung gestellt wird, verfügt über ein Verzichtsrecht für alle in dieser Vereinbarung erläuterten Rechte und Einschränkungen. Eine solche Verzichtserklärung wirkt sich nicht auf andere Teile dieses Vertrags aus.

Fortbestand der Vereinbarung. Diese Schiedsvereinbarung ist auch nach dem Ende Ihrer Beziehung mit Plarium wirksam.

Gericht für geringfügige Forderungen. Unabhängig von den obigen Bedingungen haben Sie sowie Plarium das Recht, Forderungen vor einem Gericht für geringfügige Forderungen vorzubringen.

Einstweilige Verfügungen. Ungeachtet der vorherigen Bedingungen haben beide Parteien Anspruch auf eine sofortige Unterlassungsforderung gegenüber einem staatlichen oder föderalen Gericht, um die Ausgangslage während des laufenden Schlichtungsverfahrens zu gewährleisten. Forderungen für einstweilige Verfügungen gelten nicht als Verzichtserklärung anderer Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen diese Schiedsvereinbarung.

Verzicht auf Schwurgerichtsverfahren. DIE PARTEIEN VERZICHTEN HIERMIT AUF IHREN VERFASSUNGSRECHTLICHEN ANSPRUCH AUF EIN GERICHTSVERFAHREN SOWIE EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN MIT EINEM RICHTER. Stattdessen beschließen die Parteien, dass alle Forderungen und Streitigkeiten durch eine Schlichtung im Rahmen dieser Schiedsvereinbarung beigelegt werden. Schiedsverfahren sind in der Regel eingeschränkter, effizienter und weniger kostenintensiv als gerichtliche Verfahren und unterliegen nur einer begrenzten Prüfung durch ein Gericht. Sollte ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen in Plarium in einem staatlichen oder föderalen Gericht in die Wege geleitet werden, um eine Schlichtung oder ein anderweitiges Ergebnis zu erwirken, VERZICHTEN SIE SOWIE PLARIUM AUF JEGLICHEN ANSPRUCH AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN und stimmen zu, den Konflikt durch einen Richter beilegen zu lassen.

Verzicht auf Sammelklagen. ALLE FORDERUNGEN UND KONFLIKTE IM RAHMEN DIESER SCHIEDSVEREINBARUNG SIND AUF INDIVIDUELLER BASIS BEIZULEGEN. EINE SAMMELBEARBEITUNG IST NICHT ZULÄSSIG. FORDERUNGEN VON MEHR ALS EINEM KUNDEN KÖNNEN NICHT GEMEINSAM GESCHLICHTET ODER MIT DEN FORDERUNGEN EINES ANDEREN KUNDEN KOMBINIERT WERDEN.